Ihr Mandat in vertrauenswürdigen Händen

Meine Kanzlei ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete, die Sie unten in der Übersicht finden. Aber auch darüber hinaus stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen juristischen Erfahrung vertrauensvoll zur Seite. Umfangreiche Prozesserfahrung aus 40-jähriger Anwaltstätigkeit, einschließlich - soweit zulässig - Vertretung vor den obersten Bundesgerichten (Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungsgericht).
Ich bearbeite jedes Mandat persönlich und nehme auch die Gerichtstermine persönlich wahr.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Ich bin schwerpunktmäßig auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bau-und Architektenrecht

Notariat

Umfangreiche Erfahrungen als Notar. Ich bin über 34 Jahre als Notar tätig gewesen und habe auf allen Gebieten der notariellen Tätigkeit umfangreiche Erfahrungen erworben, insbesondere auf dem Gebiet des Immobilien- und Gesellschaftsrechts. Umfangreiche Erfahrungen habe ich auch, was die Gestaltung von Eheverträgen und letztwilligen Verfügungen sowie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten angeht. Viele Beteiligte, die erstmalig Kontakt mit notariellen Dienstleistungen haben, können die umfangreichen notariellen Urkunden mit ihrer formalisierten Fachsprache nicht wirklich verstehen und sind sich nicht sicher, ob die notariellen Entwürfe tatsächlich auch ihre Interessenlage ausreichend berücksichtigen. Ich bin gerne bereit, Ihnen vorgelegte notarielle Entwürfe als Rechtsanwalt zu einem günstigen Pauschalhonorar daraufhin zu überprüfen, ob sie den notariellen Standards entsprechen und Ihre Interessen in diesen Entwürfen ausreichend gewahrt sind. Des Weiteren kann ich Ihnen nach wie vor Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gestalten. Diese müssen nicht notariell beurkundet werden, wenngleich es für den Einsatz dieser Urkunden im Rechtsverkehr besser ist, dass Ihre Unterschriften unter den Vollmachten beglaubigt sind. Bei einem anwaltlichen Entwurf kann für die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar maximal nur ein Betrag von 70,00 € zuzüglich Dokumentenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer anfallen, so dass Sie "unter dem Strich" unter Umständen finanziell günstiger stehen, als wenn der Notar die gesamte Urkunde entwirft und beurkundet. Sprechen Sie mich hierzu gerne an, wir finden bestimmt eine Lösung.


Dozent

Tätigkeit als Lehrbeauftragter und Dozent an der Fachhochschule für Wirtschaft, der Fachhochschule für Verwaltung- und Rechtspflege sowie der heutigen Berliner Hochschule für Technik (früher: Beuth Hochschule), Dozententätigkeit für private Seminarveranstalter. Themen u.a. Personalwirtschaft, Bauträgerrecht, Grundstücksrecht, Beurkundungsrecht.

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